Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.

Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,

  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile,

  • Heiratsurkunde der Eltern,

  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden.

 

Zuständig

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